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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

Sie Der Kunde, der als Unternehmer oder Verbraucher Produkte von uns, der Firma LyconSys GmbH & Co.KG erwirbt.
Wir Die Firma LyconSys GmbH & Co.KG , sowie unsere Service- und Vertriebspartner.
Auftragsbestätigung Von uns zugesandte Bestätigung der von Ihnen bestellten Produkte.
Preis Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
Produkte In Angebot und Auftragsbestätigung genannte Produkte; entweder LyconSys - Markenprodukte, Drittprodukte und/oder Serviceleistungen
LyconSys Markenprodukte Modems, Netzwerkswitches/-router, Medienkonverter, sowie Zubehör, die mit der Marke ”LyconSys ” versehen sind, einschließlich aller darin enthaltenen Komponenten
Drittprodukte Produkte, die keine LyconSys -Markenprodukte sind.
Integrationsprodukte Entweder Drittprodukte oder von Ihnen zur Verfügung gestellte Waren zur Integration in LyconSys -Markenprodukte.
Service Umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die wir entsprechend der vereinbarten Serviceleistung durchfuhrt haben.
Serviceleistungen In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Dienstleistungen.
 Servicepartner Von uns beauftragte/s Serviceunternehmen.
 Software  Betriebs- und Anwendungssoftware, so wie Firmware von Hardwareprodukten.

2. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen uns und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Diese Bedingungen sind nicht anwendbar, wenn Sie die Produkte nicht direkt von uns beziehen und sie dienen nicht als vertragliche Grundlage für eine Geschäftsbeziehung, die einen Wiederverkauf der Produkte oder einen Zwischenhandel zum Gegenstand hat.

3. Angebote, Vertragsschluss und Produktänderungen

Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Eigenschaften der Produkte, die Sie nach den öffentlichen Äußerungen von uns oder einem unserer Vertriebspartner, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur verbindlich für uns, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen der LyconSys GmbH & Co.KG aus der Garantie im einzelnen festgehalten sind. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per E-Mail oder per Telefax erteilen. Nach Prüfung senden wir Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung schriftlich mit, da letztendlich der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Wir behalten uns vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Produkte, Versand, Versicherung und Installation sowie die Steuern ergeben sich aus ihrer Rechnung. Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, und in Folge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nicht entgegengenommen.

5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt

Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Wir kommen nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von uns innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob Sie wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten oder auf der Lieferung
bestehen. Zurücktreten können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten sind. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen müssen. Auch ohne Zurückzutreten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.

6. Gefahrübergang

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel ex works (Incoterms 2000). Die Gefahr des Transportes tragen Sie als Kunde. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tragen Sie als Kunde.

7. Untersuchung, Rücksendung von Produkten

Sie müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmen, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen getragen.

8. Ansprüche bei Sachmängeln

8.1 Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung

Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwerben wir mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung verwenden wir Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem üblichen Industriestandard sind. Soweit Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen in Abstatz 10.

8.2 Verjährung von Mängelansprüchen

Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. Die gesetzliche Verjährung Ihrer Rückgriffsansprüche bleiben bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen Ihres Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht

  • Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind.
  • Mängel, die entstanden sind, wenn Sie die Produkte außerhalb des geeigneten Einsatzbereiches einsetzen.
  • Integrationsprodukte (siehe Abstatz 9).
  • Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden.

Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend.

9. Service

Serviceleistungen werden durch uns oder einem von uns beauftragten Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit
des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. kosmetische Teile, Rahmenteile). Serviceleistungen können auch telefonisch oder über das Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwerben wir mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst:

  • Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Absatz 7 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind
  • Konfigurationsarbeiten
  • Standortwechsel von Produkten
  • vorbeugende Wartung (Instandhaltung)
  • Ersatz von Verbrauchsmaterialien
  • Ersatz von Datenträgern
  • Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind
  • Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden
  • Software- und /oder Datenübernahme
  • Beseitigung von Kundenviren und anderen Schadprogrammen

Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.

10. Customer Factory Integration (CFI)

Nach entsprechender Vereinbarung führen wir in unserer Produktionsstätte Dienstleistungen zur Integration bestimmter Produkte in LyconSys-Markenprodukte nach ihren Wünschen durch. Erforderliche Integrationsprodukte werden Sie uns rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder uns beauftragen, diese in Ihrem Auftrag zu erwerben. Wir werden Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die LyconSys-Markenprodukte integriert werden können und im bejahenden Fall eine CFI-Konfiguration herstellen. Soweit CFI-Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, werden wir von unserer weiteren Leistungsverpflichtung frei.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 25,000,– pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten sinngemäß für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter und von uns Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche.

12. Immaterialgüterrechte, Freistellung

Wir werden Sie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern Sie uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt haben und uns alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des
Abschlusses von Vergleichen) ermöglichen. Sie werden uns hierbei soweit möglich unterstützen. Verletzende Produkte werden wir entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen in Absatz 10. Sie stellen uns bzw. unsere Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns bzw. unserer Produktionsstätte insoweit geltend machen, dass wir im Rahmen einer CFI-Konfiguration gemäß Ihren Anweisungen Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine Produkte integriert haben.

13. Software

Für von uns mitgelieferte, nicht von uns selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen, deren Bedingungen Sie zum Gebrauch der Software unterliegen, fügen wir den Produkten bei oder stellen Sie bereit; die Lizenzbedingungen sind von Ihnen zu akzeptieren. Manche Betriebssystemsoftware erfordert es, dass Sie zur erstmaligen Inbetriebnahme eines Gerätes die entsprechenden Lizenzbedingungen akzeptieren. Wenn Sie sich in diesem speziellen Fall dafür entscheiden, die Bedingungen nicht zu akzeptieren, werden wir allenfalls die Rückgabe des gesamten, nicht in Betrieb genommenen Gerätes akzeptieren.

14. Export

Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten. Gemäß den vorstehend aufgeführten
Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren. Bei Verletzung von Exportbestimmungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

15. Höhere Gewalt

Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

16. Geheimhaltung

Sie und wir werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

17. Rücktritt

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Sie trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlen oder Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.

18. Ihre Obliegenheiten als Kunde

Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich:

  • Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck
  • Ihre Kommunikationskosten mit uns
  • CFI Spezifikationen und Anweisungen (siehe Absatz 9)
  • CFI Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen
  • In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur CFI-Konfiguration verwendete Integrationsprodukte

Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit, uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, uns soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von uns eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.

19. Datenschutz

Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung ist Frankfurt am Main.

22. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen, die Sie uns gegenüber abgeben, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden. Rücktritte bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.

Stand: 15.1.2023